Compliance
Compliance bedeutet Übereinstimmung mit gesetzlichen Vorschriften und unternehmensinternen Regelungen sowie das Einhalten von gesellschaftlichen und selbst auferlegten Wertvorstellungen und Grundsätzen von Moral und Ethik.
Die SWFH ist als Tochterunternehmen der Stadt Frankfurt am Main zur guten und verantwortungsvollen Unternehmensführung und -kontrolle verpflichtet. Zu einer guten Unternehmensführung gehört auch die Entwicklung einer Kultur des Einhaltens von Regeln.
Aufgabe des Compliance Managements ist es, sicherzustellen, dass in der SWFH alle notwendigen organisatorischen Vorkehrungen getroffen werden, um Risiken für wesentliche Regelverstöße zu vermeiden und Regelverstöße zu verhindern.
Der jährliche Compliance-Bericht stellt das Compliance Management System (CMS) der SWFH sowie die getroffenen Maßnahmen im Einzelnen dar.
Hinweisgebersystem
Die Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH (nachfolgend: SWFH) setzt sich präventiv gegen jegliche Art wirtschaftskrimineller Handlungen, wie z.B. Korruption, Betrug, Untreue, andere Straftaten oder schwere Unregelmäßigkeiten ein und hat daher im Rahmen des Compliance Managements ein Hinweisgeber-System etabliert. Neben der frühzeitigen Aufdeckung ist insbesondere die Prävention von Missständen und Risiken Ziel dieses Systems.
Das Hinweisgeber-System der SWFH gibt Mitarbeitenden, Geschäftspartner:innen sowie Dritten die Möglichkeit, über Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften oder Missstände zu informieren und zu deren Aufdeckung beizutragen. Hierdurch soll legales Verhalten im Unternehmen und im geschäftlichen Verkehr sichergestellt werden.
Hinweisgebende Personen erhalten eine Bestätigung des Eingangs ihrer Meldung innerhalb von sieben Tagen. Eingegangene Meldungen werden dokumentiert und bearbeitet. Dabei steht der bestmögliche Schutz der Identität der hinweisgebenden Person an oberster Stelle. Das höchste Maß an Vertraulichkeit wird gewährleistet. Die SWFH bietet einen umfassenden Schutz vor Benachteiligung (Repressalienschutz), wenn eine hinweisgebende Person Grund zur Annahme hat, dass ihre Angaben der Wahrheit entsprechen. Hinweisgebende Personen erhalten innerhalb von drei Monaten ab Bestätigung des Eingangs ihrer Meldung eine Rückmeldung über geplante sowie bereits ergriffene Folgemaßnahmen sowie die Gründe hierfür. Ebenfalls erhält die hinweisgebende Person eine Rückmeldung, sofern sich ihr Verdacht nicht bestätigt hat.
Hier gelangen Sie zu unserer Datenschutzerklärung Hinweisgeber-System.
Soweit ein Verdacht auf ein Fehlverhalten oder auf Missstände besteht, haben alle Hinweisgebenden die Möglichkeit, sich an das Compliance Management der SWFH oder an die Vertrauensanwältin der SWFH, Dr. Caroline Jacob, als neutrale Stelle zu wenden. Frau Dr. Jacob wird vertreten durch Herrn Dr. Buchert.
Die Vertrauensanwält:innen und das Compliance Management der SWFH sind per E-Mail durchgängig erreichbar. Eine persönliche Erreichbarkeit ist zudem zu den üblichen Geschäftszeiten möglich.
Kontakt zum Compliance Management / Hinweisgebersystem der SWFH:
Andreas Götzl, Chief Compliance Officer
E-Mail: compliance@stadtwerke-frankfurt.de
Julia Glaab, Compliance Managerin
E-Mail: j.glaab@stadtwerke-frankfurt.de
E-Mail: compliance@stadtwerke-frankfurt.de
Kontakt zu den Vertrauensanwälten:

Vertrauensanwältin:
Dr. Caroline Jacob
- dr-jacob@dr-buchert.de
- 0170-2160160
- 069-710 3333 0
- 069-710 34 444
Vertreter der Vertrauensanwältin:
Dr. Rainer Buchert
- dr-buchert@dr-buchert.de
- 069-710 3333 0
- 06105-921355
- 069-710 34 444
Kontaktformulare für die Übermittlung vertraulicher Informationen an die Vertrauensanwältin:
Externe Meldestellen
Hinweisgebende Personen haben ebenfalls die Möglichkeit, ihre Verdachtsmeldung an die externe Meldestelle abzugeben. Hinweisgebende Personen, welche sich für die Abgabe ihrer Verdachtsmeldung an eine externe Meldestelle entscheiden, unterliegen gleichermaßen dem Schutz des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG). Die externen Meldestellen nehmen Hinweise sowohl online und postalisch als auch telefonisch entgegen.
Es können Verdachtsmeldungen an das Bundesamt für Justiz, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) sowie an das Bundeskartellamt abgegeben werden. Informationen zur Nutzung der Meldekanäle sind auf der Internetseite der externen Meldestelle des Bundes veröffentlicht.