Hinweisgeber-System der Stadtwerke Unternehmensgruppe
Die Stadtwerke Unternehmensgruppe setzt sich präventiv gegen jegliche Art wirtschaftskrimineller Handlungen, wie z.B. Korruption, Betrug, Untreue, andere Straftaten oder schwere Unregelmäßigkeiten, sowie Menschenrechts- und Umweltverletzungen ein und hat daher im Rahmen des Compliance Managements ein Hinweisgeber-System etabliert. Neben der frühzeitigen Aufdeckung ist insbesondere die Prävention von Missständen und Risiken Ziel dieses Systems.
Das Hinweisgeber-System der Unternehmensgruppe gibt Mitarbeitenden, Geschäftspartnern sowie Dritten die Möglichkeit, über Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften oder Missstände zu informieren und zu deren Aufdeckung beizutragen. Hierdurch soll legales Verhalten im Unternehmen und im geschäftlichen Verkehr sichergestellt werden.
Hinweisgebende Personen erhalten eine Bestätigung des Eingangs ihrer Meldung innerhalb von sieben Tagen. Eingegangene Meldungen werden dokumentiert und bearbeitet. Dabei steht der bestmögliche Schutz der Identität der hinweisgebenden Person an oberster Stelle. Das höchste Maß an Vertraulichkeit wird gewährleistet. Die SWFH bietet einen umfassenden Schutz vor Benachteiligung (Repressalienschutz), wenn eine hinweisgebende Person Grund zur Annahme hat, dass ihre Angaben der Wahrheit entsprechen. Hinweisgebende Personen erhalten innerhalb von drei Monaten ab Bestätigung des Eingangs ihrer Meldung eine Rückmeldung über geplante sowie bereits ergriffene Folgemaßnahmen sowie die Gründe hierfür. Ebenfalls erhält die hinweisgebende Person eine Rückmeldung, sofern sich ihr Verdacht nicht bestätigt hat.
Das Hinweisgeber-System und die Verfahrensordnung gelten für folgende Unternehmen der Stadtwerke Unternehmensgruppe:
- Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH
- Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF)
- BäderBetriebe Frankfurt GmbH
- In-der-City-Bus GmbH
- Abfallverbrennungsanlage Nordweststadt GmbH
Soweit ein Verdacht für ein Fehlverhalten oder Missstände besteht, steht allen Hinweisgebenden die Möglichkeit offen, sich an das Compliance Management der SWFH oder an die Vertrauensanwältin der SWFH, Dr. Caroline Jacob, als neutrale Stelle zu wenden. Frau Dr. Jacob wird vertreten durch Herrn Dr. Buchert.
Die Vertrauensanwälte und das Compliance Management der SWFH sind per E-Mail durchgängig erreichbar. Eine persönliche Erreichbarkeit ist zudem zu den üblichen Geschäftszeiten möglich.
Kontakt zum Hinweisgebersystem / Compliance Management der SWFH:
Andreas Götzl, Chief Compliance Officer
E-Mail: compliance@stadtwerke-frankfurt.de
Julia Glaab, Compliance Managerin
E-Mail: j.glaab@stadtwerke-frankfurt.de
E-Mail: compliance@stadtwerke-frankfurt.de
Kontakt zu den Vertrauensanwälten:
Vertrauensanwältin:
Dr. Caroline Jacob
- dr-jacob@dr-buchert.de
- 0170-2160160
- 069-710 3333 0
- 069-710 34 444
Vertreter der Vertrauensanwältin:
Dr. Rainer Buchert
- dr-buchert@dr-buchert.de
- 069-710 3333 0
- 06105-921355
- 069-710 34 444
Kontaktformulare für die Übermittlung vertraulicher Informationen an die Vertrauensanwältin:
Externe Meldestellen
Hinweisgebende Personen haben ebenfalls die Möglichkeit, ihre Verdachtsmeldung an die externe Meldestelle abzugeben. Hinweisgebende Personen, welche sich für die Abgabe ihrer Verdachtsmeldung an eine externe Meldestelle entscheiden, unterliegen gleichermaßen dem Schutz des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG). Die externen Meldestellen nehmen Hinweise sowohl online und postalisch als auch telefonisch entgegen.
Es können Verdachtsmeldungen an das Bundesamt für Justiz, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) sowie an das Bundeskartellamt abgegeben werden. Informationen zur Nutzung der Meldekanäle sind auf der Internetseite der externen Meldestelle des Bundes veröffentlicht.